Datteln/Waltrop - Starkstromelektriker “versuchen” sich an gefährlichem Gleichstrom

22. Mai 2012 | Von uwit | Kategorie: Aktuelles, Energiewirtschaft

Das Ultranet - eine geniale Idee oder eine Zeitbombe für die Gesundheit ?

Er kommt nicht voran, der Höchstspannungs-Trassenausbau, welcher doch so notwendig ist, damit die Energien auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Z.B. von den Offshore-Windparks in der Nordsee hin zu den Verbrauchern im Süden.

Das Ultranet soll die Lösung bringen. Dabei sollen Wechsel- und Gleichstromsysteme auf dem gleichen Mast Platz finden, unter Höchstspannungen von 380.000 Volt (Wechselstrom) und 400.000 Volt (Gleichstrom). Bei Stromstärken von mehreren Tausend Ampere soll das noch nicht das Ende sein. In der Diskussion sind Spannungspotenziale von bis zu 1.000.000 Volt (1.000 kV) ! Technisch scheinen diese Visionen machbar zu sein. Aber mit welchen Verlusten? Energetische Verluste sollen angeblich gering und verkraftbar sein, die finanziellen Aufwendungen - speziell für die Einspeise-/Ausspeise-Stationen - sollen momentan allerdings mit ca. 300 Mio € pro Konverter-Station zu Buche schlagen. Das sei viel, aber doch zu stemmen.

Eine andere Qualität der Verluste wird dagegen kaum in die Öffentlichkeit getragen, nämlich die Verluste an Lebensqualität, der Gesundheit und der Umwelt. Die Nebenwirkungen - gerade von Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungssystemen sind nämlich alles andere als harmlos oder vernachlässigbar. Die Belastungen sind deutlich höher als bei den bisher üblichen Wechselstromsystemen. Die Fachwelt weiss das und fordert Ergänzungen in den Regelwerken für Emitenten von elektrischen und magnetischen Feldern.

Zusammenhänge von elektromagnetischen Belastungen mit dem Anstieg von Kinderleukämie sind bereits heute bekannt. Eine Vervielfachung der elektromagnetischen Emissionen lassen noch Schlimmeres befürchten. Das ist kein Schlechtreden, das ist die Realität, das ist Physik und Wechselwirkung.

Wechsel- und Gleichstrom auf einem Mast - eine Geschichte von höchster Spannung

Seit Mitte März 2012 finden in Datteln und Waltrop-Oberwiese Gleichstromhöchstspannungsversuche an der bestehenden 380kV-Trasse zwischen den Masten Nr. 1 und Nr. 9 statt. Die Versuche sollen noch bis Ende Mai andauern und Erkenntnisse für das Ultranet liefern.

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Ansicht vom Dortmund-Ems-Kanal (Foto: aufpunkt.de) - Hochspannungsimpulsgeneratoren (Typ Marx) sorgen für höchste Spannungen

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Die Einspeisung in die Versuchsstrecke (2,4km lang bis Mast Nr.9) - nur die Steuerung der Versuche und ein Teil der Messungen finden auf dem E.ON-Gelände statt

Betreiber dieser Versuche sind die Firmen Amprion und TransnetBW in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl Hochspannungstechnik der TU Dortmund. Erstmals wurde die Öffentlichkeit 6 Wochen nach Beginn der Versuche per Amprion-Pressemitteilung vom 24.04.2012 sowie in einem Amprion-Kommentar bei aufpunkt.de informiert. Zu diesem Zeitpunkt war die Versuchsanlage nicht nur bereits fertig gebaut, sondern schon viele Wochen in Betrieb. Mehrere Medienportale (FAZ, Stern, Welt) und auch das Fernsehen berichten, ebenfalls erst nach dem 24.04.2012. Die Technik sei erfolgreich getestet, das Mehrfache der bisher möglichen Transportkapazität sei auf bestehenden Hochspannungsfreileitungstrassen möglich.

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Eine kugelförmige Meßsonde hängt im Schlupf - diese kann per Motorwinde auf verschiedene Höhen unter der Beseilung positioniert werden.

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Mast Nr.3 steht beängstigend nahe an einem Wirtschaftweg. Auch hier liegt die volle Versuchsspannung von 400.000 Volt an.

Werden die Gefahren heruntergeredet ?

Die Welt zitiert einen Amprion-Techniker: “…für Anwohner und Spaziergänger ändert sich nichts”. “Die Felder der Gleichstrom-Freileitungen sind geringer als die der Wechselstromfreileitungen”, so ein ABB-Mann.

Wenn das nicht beruhigend klingt ! Aber stimmt das auch? Die Felder (elektrische und magnetische Felder) seien auch noch geringer. - Mit dieser Meinung steht der ABB-Experte alleine da. Von wegen Experte.

Was wir vom Versuchsbetreiber Amprion, von der Bezirksregierung Münster und der Stadt Datteln erfahren durften

  1. Anfragen bei den zuständigen Behörden gemäß IFG [ a) Bezirksregierung Münster und b) Stadt Datteln ]
  2. Informationen von Amprion (lesen Sie dazu die Pressemitteilung sowie die Kommentare des Amprion-Unternehmenssprechers bei aufpunkt.de)

zu 1 a)
Die Antworten auf unsere Anfragen waren dürftig oder gingen an den Fragen vorbei. Zunächst zeigte sich das zuständige Dezernat 53 der BezReg garnicht informiert und verwies auf die Stadt Datteln. Die Stadt Datteln verwies wiederum auf die Pressestelle der BezReg. Selbst habe die Stadt Datteln nur die Aufstellung von 4 Containern genehmigt. - Nach nochmaliger Anfrage bei der BezReg teilte dann die Pressestelle telefonisch mit, dass es wohl eine Anfrage von Amprion im Januar an die BezReg gegeben habe. Laut dieser Anfrage hätte Amprion erklärt, die Versuche fänden nur zwischen den Masten 1 und 2 statt (auf E.ON Gelände). Es würden keine Gefahren von dem Versuchsbetrieb ausgehen. Die BezReg hätte daraufhin auf ein Genehmigungsverfahren verzichtet.

Wir wiesen die Pressesprecherin darauf hin, dass die Angaben von Amprion so nicht richtig seien, dass die Versuchsstrecke die Masten 1 bis 9 einschließt und dass sehrwohl ein ausgedehntes öffentlich zugängliches Gelände durch die Höchsspannungsversuche betroffen sind, u.a. die Kreisstrasse 14 (K14= Löringhofstrasse) durch die Versuchsanordnung überspannt wird.

zu 1 b)
Auf unsere nochmalige Anfrage nach dem NRW-IFG bei der Stadt Datteln erhielten wir bisher - immerhin - eine Eingangsbestätigung. Über eine Antwort würden wir hier ergänzend berichten.

zu 2.
Amprion-Sprecher Marian Rappl machte folgende Aussagen:
a) “Die nötige Baugenehmigung wurde von der Stadt Datteln erteilt”
b) “Wir messen hier unter realen Bedingungen 400kV-Gleichstrom: allerdings fließt kein Strom, sondern es liegt nur Spannung an.”
c) “Eine Gefahr für Dritte geht von dem Versuch nicht aus, alle gesetzlichen Grenzwerte werden eingehalten”
d) “Der Versuchsaufbau wurde durch die zuständigen Behörden genehmigt”

Was können wir davon glauben ?

  • Antwort zu 2a) Der angeblichen Baugenehmigung steht lediglich die Erlaubnis zur Aufstellung von 4 Containern der Stadt Datteln gegenüber - mehr nicht.
  • Antwort zu 2b) Reale Bedingungen können es wohl nicht sein, wenn kein Strom fließt. Erst dann, wenn Stromstärken von 1000-2000 A fließen, wären ´reale Bedingungen´ geschaffen. Erst dann sind die zu erwartenden hohen magnetischen Flußdichten zu erwarten, zu messen und zu bewerten. Wir fragen uns weiter, wie eine Spannung aufgebaut werden kann, wenn kein Ladestrom fließt?
  • Antwort zu 2c) Keine ´Gefahr für Dritte´. So so. Wer hat das festgestellt? Auch auf Nachfrage sind uns keine Vorprüfungsergebnisse nach dem UVPG bekannt gemacht worden. Eine Vorprüfung im Einzelfall war danach zu erwarten.
  • Antwort zu 2c) ´alle gesetzlichen Grenzwerte werden eingehalten´. - Dem steht entgegen, dass es nach unserer Recherche noch keine Werte für Gleichstrom gibt. Die Fachwelt erwartet eine diesbzgl. Ergänzung der 26. BImSchV. Woher hat Amprion seine Grenzwerte?
  • Antwort zu 2d) ´Der Versuchsaufbau wurde durch die zuständigen Behörden genehmigt´. - Dem steht die Aussage der BezReg entgegen, wonach man im Januar 2012 von einem Genehmigungsverfahren abgesehen hatte, weil nach Amprion-Aussagen die Versuche nur zwischen den Masten 1 und 2 stattfinden würden (nur auf E.ON-Gelände). Wir verstehen dies als eine Duldung, nicht aber als Genehmigung. - Die Amprion-Angaben von Januar stellten  sich inzwischen als unrichtig heraus.

Diese Antworten lassen Fragen offen, neue Fragen stellen sich. Eine Technik, die ohne nennenswerte Verluste, aber mit erheblichen Vorteilen daherkommt, macht skeptisch. Grund genug, mal im Internet zu recherchieren, was es mit der HGÜ-Technik auf sich hat.

Zu Risiken und Nebenwirkungen der HGÜ-Technik fragten wir die Suchmaschinen

Den o.g. Antworten der Behörden und des Betreibers stehen die folgenden Ergebnissen einer Internetrecherche entgegen:

  1. 26. BImSchV

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    Grenzwerte für HGÜ-Immissionen kennt die 26.BImSchV noch nicht

    Zum Thema fanden wir die 26. BImSchV, die sich speziell mit dem Thema “”Verordnung über elektromagnetische Felder vom 16. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1966)” beschäftigt. Schon aus der Existenz dieser Vorschrift geht hervor, dass elektromagnetische Felder schädigende Wirkungen entfalten können. Von Interesse sind hier die niederfrequenten Stromsysteme. Überraschend mussten wir feststellen, dass die 26. BImSchV diesbzgl. nur auf die 50Hz und 16 2/3Hz-Wechselstromsysteme (Bahnstrom) abstellt. Die Verordnung gibt für diese Systeme in Anhang 2 Grenzwerte für die elektrische Feldstärke und die magnetische Flußdichte an. Was noch fehlt, das sind Grenzwerte für die Niederfrequenz Null Hz, d.h. für Gleichstromsysteme.

    Ein Tendenz fällt auf: Mit der Abnahme der Frequenz von 50Hz auf 16 2/3Hz verdoppelt sich der Wert für die elektrische Feldstärke, die magnetische Flußdichte verdreifacht sich sogar.

    Wir hätten erwartet, dass wir im Rahmen unserer Anfrage bei der BezReg auf die Existenz der 26. BImSchV hingewiesen worden wären.

  2. Handbuch zur Arbeitswissenschaft der TU Aachen

    Das umfassende Handbuch des Instituts zur Arbeitswissenschaft der TU Aachen gibt wertvolle Hinweise zur HGÜ-Technik und deren Wirkungen.

    Auf Seite 813 geht es um die Unterschiede zwischen Wechselstromsystemen und HGÜ-Leitungen:

    Während elektrische Felder noch gut abzuschirmen sind (Hauswand etc.), so ist dies bei Magnetfeldern nicht ohne erheblichen Aufwand möglich. Elektrische Felder erreichen mindestens den 4-fachen Wert gegenüber 50Hz-Wechselstrom. 20kV/m und mehr sind wirksam. Ionisierte Raumladungswolken führen zu höheren Feldstärken unterhalb der Beseilungen. Diese Wolken können über größere Entfernungen transportiert werden. Das elektrische Feld nimmt geringer ab als bei Wechselstromleitungen.

  3. Auch der BUND informiert über Gefahren von HGÜ

    Auszug aus BUND-Hintergrund ´Schutz vor niederfrequenten magnetischen Wechselfeldern bei Hochspannungs-Freileitungen und Erdkabeln´: “Die Übertragung von Energie mit Hochspannungsgleichstrom (HGÜ) wird häufig als Alternative zu der bekannten Wechselspannungsübertragung genannt. Sie kann Vorteile bringen, verursacht aber neue gesundheitliche Fragen. …

  4. Hochspannungsgleichstromübertragung – Ein alternatives Energieübertragungssystem?

    Dazu informiert auch die Technische Universität Braunschweig - Institut für Hochspannungstechnik und Elektrische Energieanlagen.

    Danach sind die Verluste der HGÜ-Technik nicht so gering wie an anderen Stellen behauptet. Als Grenzwert für die magnetische Flußdichte für Null Hz Gleichstrom taucht hier der Spitzenwert von 40.000μT (!) auf.

  5. Netzausbau und Strahlenschutz

    Dazu hat sich auch das Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bereits 2008 seine Gedanken gemacht und macht auf die Lücken in den gesetzlichen Regelwerken aufmerksam…….

  6. Maßnahmenkatalog zur Verminderung der elektromagnetischen Umweltbelastung

    Das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW hat 1997 eine Literaturstudie in Auftrag gegeben, die Maßnahmen zur Verminderung der elektromagnetischen Umweltbelastung aufzeigen soll. Der Maßnahmenkatalog stellt einen vollzugsunterstützenden Leitfaden für die Immissionsschutzbehörden in NRW dar, um im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit konkrete Maßnahmen an einer Anlage anordnen zu können.

    Wie schon zu 1. hätten wir erwartet, dass wir im Rahmen unserer Anfrage bei der BezReg auf die Existenz des Maßnahmenkataloges zur Verminderung der elektromagnetischen Umweltbelastung hingewiesen worden wären. Aber vielleicht ist das Papier in Münster garnicht bekannt. Das würde auch erklären, warum die im Maßnahmenkatalog geforderte öffentliche Transparenz hier nicht stattfindet.

  7. Schweizer Grenzwerte (für Wechselstrom) betragen nur 1/100stel der deutschen Werte - und sind noch zu hoch !

    Die Physik in Deutschland scheint eine andere zu sein als z.B. in der Schweiz. Für die Schweizer steht fest: es besteht die begründete Gefahr einer Möglichkeit, dass Kinderleukämie ab einer Magnetfeldbelastung von 0,4μT auf das Doppelte ansteigt.  In der Schweiz gilt deshalb vorsorglich ein Grenzwert von 1μT.

    Das Schweizer Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) schreibt in seiner Broschüre bereits in 2005:

    “Erhöhtes Leukämierisiko bei Kindern?

    Auch epidemiologische Studien, welche die Häufung von bestimmten Krankheiten in ausgewählten Bevölkerungsgruppen untersuchen, sind ein Mittel, um mehr über allfällige Gesundheitsauswirkungen durch nichtionisierende Strahlung zu erfahren. Zur Klärung der Frage, ob niederfrequente Magnetfelder die Entstehung oder Entwicklung von Krebs begünstigen, werden seit den frühen 8oer-Jahren in verschiedenen Ländern solche Studien durchgeführt. Deren Ergebnisse waren lange Zeit uneinheitlich und widersprüchlich. Neuste Untersuchungen und Gesamtauswertungen von früheren Studien kommen inzwischen aber zu einem übereinstimmenden Schluss. Demnach besteht ab einer - über längere Zeit gemittelten - Magnetfeldbelastung von 0,4 uT möglicherweise ein doppelt so hohes Risiko für Blutkrebs bei Kindern.

    Auch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) zieht diesen Schluss und hat deshalb im Jahre 2001 die niederfrequenten Magnetfelder als potenzielles Karzinogen für Menschen eingestuft. Die IARC erachtet es demnach als möglich -wenn auch nicht als wahrscheinlich oder bewiesen -, dass schwache Magnetfelder ein Leukämierisiko darstellen.”

  8. Deutsche Grenzwerte und ihre bedenkliche Logik

    In Deutschland gilt für ein 50Hz-System als Grenzwert 100μT, für 16 2/3Hz sogar 300μT (aus Anlage 2 der 26. BImSchV). Das ist bei 50Hz ein 100mal höherer Wert als in der Schweiz. In einem aktuellen deutschen Gutachten zu Höchstspannungsleitungen (aus Dezember 2011) - im Auftrag von Amprion liest sich das so:

    “In der „Verordnung über elektromagnetische Felder” (26. Bundesimmissionssschutzverordnung - BImSchV vom 16.12.1996) sind die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder festgelegt. Für Niederfrequenzanlagen (das gilt für Freileitungen mit 50 Hz und einer Spannung; von mehr als 1 kV) sind als Grenzwert (Effektivwert) der elektrischen Feldstärke 5 kV/m und als Grenzwert der magnetischen Flussdichte 100 μT in Gebäuden und auf Grundstücken, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, angegebenen (Anhang 2 der 26. BImSchV).

    Die Grenzwerte der 26. BImSchV dienen dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch elektrische., magnetische und elektromagnetische Felder. Sie beruhen auf der Richtwert-Empfehlung der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP 1998), die auf Grundlage einer Auswertung der wissenschaftlichen Literatur zur Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern auf die menschliche Gesundheit erfolgte. Im Interesse eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit hat der Rat der Europäischen Union diese Werte in seiner Empfehlung zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern übernommen (EU 1999).

    Die Strahlenschutzkommission (SSK) der Bundesregierung überprüft kontinuierlich neuere wissenschaftliche Veröffentlichungen im Hinblick darauf, ob es wissenschaftlich begründete Zweifel an diesen Grenzwerten gibt (SSK 2010, BIS 2010).

    Da fragen wir uns, warum die deutsche SSK in 2010 nicht auch das lesen kann, was die Schweizer bereits in 2005 in ihrer Broschüre feststellten.

    Wieso überhaupt verschiedene Grenzwerte für unterschiedliche Niederfrequenzen gelten, bleibt rätselhaft. Sind etwa elektrische Felder von 16 2/3Hz-Bahnstromsystemen weniger gefährlich - oder warum ist hier der Grenzwert doppelt so hoch gegenüber 50Hz-Systemen. - Oder sollte man sagen: die Anhebung der Grenzwerte mit sinkender Frequenz ist allein den Interessen der Netzbetreiber geschuldet? Dann wäre für die Gleichspannung ein noch viel höher Wert (im Zuge einer Ergänzung von Anlage 2 der 26. BImSchV) zu erwarten. Das hielten wir dann nicht nur für sehr bedenklich, sondern schon für fahrlässig.

Warum muss eine angeblich sichere/gefahrlose Technik unter die Bettdecke ?

Geltende Gesetze, ergänzende Vorschriften speziell zum Thema Höchstspannungsausbau und selbst ein Leitfaden der NRW-Regierung für die BezReg kommen bei den Feldversuchen in Datteln/Waltrop nicht zur Anwendung, jedenfalls gibt es trotz mehrfacher Nachfragen dafür keinen Beleg.

Eine Technik, die so erfolgreich - schon vor dem Abschluss der Versuche - beschrien wird, hätte es doch garnicht nötig, so ´unter der Bettdecke´ gehalten zu werden. Wäre die Sache so harmlos und sicher zu betreiben, dann hätte doch nichts näher gelegen, den Kontakt mit der Öffentlichkeit frühzeitig zu suchen. Da dieses nicht geschah, ist es nur logisch/konsequent, die Technik der Ultranet-Idee in den begründeten Verdacht schädigender Nebenwirkungen zu stellen.

Es scheint auch nicht mit zum Umfang der Versuche zu gehören, die mögliche Stärke der - in besonderem schädigenden Verdacht stehenden - magnetischen Felder zu erfassen und zu dokumentieren. Das geht schon alleine aus der Aussage von Amprion hervor, hier würde nur Spannung angelegt, Ströme fließen keine. Magnetische Felder entstehen aber erst bei Stromfluß. Da dieser nicht fließt, ist eine Messung der magnetischen Wirkungen nicht möglich.

Die Technik der HGÜ wird inzwischen von einer regelmäßigen Verharmlosung seiner Nebenwirkungen und gezielten Auslassungen überlagert. Die Frage stellt sich, was eigentlich schlimmer ist: die neue Technik oder die systematische Desinformation durch unsere Behörden und die Betreiber. - Kein Schelm, wer hier Parallelen zu E.ON-Datteln4 sieht.

Sie wissen es, aber sie dürfen nichts sagen

Natürlich wissen die Experten, die hier als ´Starkstromelektriker´ auftreten, um die Emissionen der HGÜ-Technik. Aber auch aus dieser ´Ecke´ kommt keine Aufklärung. - Was macht es so schwer, liebe Wissenschaftler und Netzbetreiber? Warum braucht eine angeblich sichere Technik diese Heimlichtuerei?

Ist Datteln inzwischen ein idealer Ort für rechtswidriges Handeln?

Es hat sich inzwischen herumgesprochen: das gesamte E.ON-Kraftwerk Datteln4 ist rechtswidrig errichtet. Ein Ort, wo so etwas möglich ist, weckt Begehrlichkeiten bei Anderen, denen das geltende Recht ähnlich ´viel´ Wert ist. Aufgrund des Handelns der Verantwortlichen liegt die Vermutung inzwischen nahe, dass auch im Falle des Feldversuchs zur Ultanet-Technik die geltenden gesetzlichen Regelwerke nur wenig gelten. Eine Technik, die so ein Handeln nötig hat, kann schwerlich als belastbar und erfolgreich daherkommen. Und eine Verwaltung, die solche Projekte leichtfertig durchwinkt, kann kaum den Anspruch erheben, fachlich kompetent und verantwortlich zu handeln. Glaubwürdigkeit sieht anders aus. Das gilt nicht nur für Datteln, das gilt noch viel mehr für die BezReg in Münster.

Mögliche Gefahren nicht ausgeschlossen

Die Gesamtheit unserer Recherche  gibt Anlass zur Sorge. Wir haben uns deshalb entschlossen, auf mögliche Gefahren beim Betreten der öffentlich zugänglichen Trassenbereiche hinzuweisen.

Unser Hinweis betrifft das folgende - gelb unterlegte - Gebiet  :

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Das Betreten des gelb unterlegten Bereichs könnte mit einer Gefährdung verbunden sein Lageplan: aus 380kV-Trassen-Unterlagen

Zu dem Bereich gehört auch die Kreisstrasse 14 (K14), die Löringhofstrasse. Hier kreuzt die unter Gleichstrom-Höchstspannung stehende Versuchstrecke eine öffentlich befahrbare Strasse. Die Beseilung hat an dieser Stelle ihren maximalen Durchhang, d.h. hier wirken die höchsten elektrischen Feldstärken. Dazu kommt, dass die Löringhofstrasse hier - wegen der Bahnüberquerung - ansteigt. Der Abstand zwischen der Beseilung und der Strasse ist hier am geringsten.

Fotos: © by aufpunkt.de

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Ein Kommentar
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  1. Ja ja, wieder einmal erwischt, diese Profitmaximierer. Auf dem Rücken der Bürger schreiben sie ihre Gewinnaufstellungen, eine erhöhte mögliche Kinderleukämierate dabei in Kauf nehmend. Den Schweizern jedenfalls scheinen ihre Kinder deutlich mehr wert zu sein als den deutschen Grenzwertmachern. 1/100stel des deutschen Grenzwertes setzen die Schweizer an!

    Ich hätte erwartet, dass die hier offengelegten Sachverhalte die Verantwortlichen zur Gegendarstellung animieren würden. Das scheint nicht der Fall. Volle Deckung ist wohl die angesagte Devise.

    Man darf gespannt sein, mit welchen falschen und verharmlosenden Parolen man die Ultranettechnik den Menschen auf der beabsichtigten Rhein-Neckar-Trasse verkaufen wird.

    Und warum hat man wohl bei den Feldversuchen in Datteln/Waltrop nicht sofort ein unabhängiges - mit der entsprechenden Reputation versehenes - Forscherteam für elektromagetische Belastungen mit deren Meßmethoden dazugenommen? Angst vor der Wirklichkeit sehr hoher Schadwerte? Sieht ganz so aus.

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